PRESSEINFORMATION
DATUM: 30. OKTOBER 2003
- Auf Spurensuche bei Vaterschaftstests
- Ökotest-Magazin leitet Testlabor absichtlich in
die Irre
- Vaterschaftstests sind auch ohne Zustimmung aller
beteiligten Personen nicht rechtswidrig und vor Gericht
tauglich
Spätestens seit der Londoner Besenkammer-Affäre
von Boris Becker sind genetische Vaterschaftstests und
ihre Eindeutigkeit im Ergebnis der Allgemeinheit bekannt.
Ein einfacher Mundschleimhaut-Abstrich genügt, eine
Vaterschaft eindeutiger, schneller und auch wesentlich
preiswerter als beim traditionellen blutserologischen
Verfahren zu bestimmen. Deshalb hat das Ökotest-Magazin
in seiner jüngsten Ausgabe unter dem Titel Auf
Spurensuche versucht, der sogenannten Urangst
der Männer nachzugehen. Bundesweit wurden zu
diesem Zweck bei elf privaten Labors, darunter auch der
Frankfurter humatrix AG, jeweils zwei Vaterschaftstests
in Auftrag gegeben.
Ergebnis: Obwohl die Frankfurter Wissenschaftler bei
einer Probe die rechnerische Wahrscheinlichkeit einer
Vaterschaft von 99,999651 Prozent richtig attestierten,
was auch vom unabhängigen Gutachter des Ökotest-Magazins
als korrekt gewertet wurde, erhielt das Labor nur die
Note ungenügend - wie acht andere Mitbewerber
auch.
Spitzfindig hatte das Testmagazin bei dem zweiten in Auftrag
gegebenen Test zwei enge Verwandte - Chefredakteur Jürgen
Stellpflug und seinen jüngeren Bruder fälschlicherweise
und ohne die nötigen Personendaten als möglichen
Vater bzw. Sohn angegeben.
Wenn man vorsätzlich
falsche Angaben macht, erzeugt man automatisch auch ein
falsches wissenschaftliches Ergebnis. Die Analyse der
genetischen Daten ist nur ein Teil des gesamten Vaterschafts-Gutachtens.
Ebenso wichtig ist die Gesamtwürdigung der durch
die Kunden mitgeteilten Angaben, wie das Alter der Probanden
und welches Verwandtschaftsverhältnis tatsächlich
vermutet wird", konstatiert Michael Ruiss, Vorstandsvorsitzender
der humatrix AG. Eigentlich hätte schon die korrekte,
aber leider fehlende Angabe des Geburtsdatums der Testpersonen
genügt, einen weiteren Vergleich der eingeschickten
Proben hinsichtlich einer möglichen Vaterschaft ad
absurdum zu führen!
Auf Grund einer zusätzlichen, besonders seltenen
genetischen Übereinstimmung des Brüderpaars,
konnte das so unkorrekt herbeigeführte Ergebnis nur
lauten: Die rechnerische Vaterschaftswahrscheinlichkeit
liegt bei 99,999941 Prozent.Jedes wissenschaftliche
System lässt sich mit falschen Daten in die Irre
führen. Ein normaler Kunde würde für diesen
Selbstbetrug wohl kaum Geld ausgeben wollen, lautet
deshalb der einhellige Kommentar der Wissenschaftler der
humatrix AG zu dieser widersinnigen Testweise. Vielmehr
ist Ruiss davon überzeugt: Bei einer Gesamtwürdigung
des Falles erkennt man leicht, dass dieser Test
so angelegt wurde, damit er durch die untersuchten Institute
auch nicht bestanden werden sollte. Das korrekte Untersuchungsergebnis
musste wegen der falschen Angaben zu einer Fehlinterpretation
der Daten, d.h. eines vermuteten Vater-Sohn-Verhältnisses,
führen.
Bewiesen hat der Test damit nur Eines: Die ohnehin erforderliche
Eigenverantwortung der Kunden bei privaten Vaterschaftstests
kann missbraucht werden. Das stand in Bezug auf die Qualität
der privaten Vaterschaftstests jedoch nie in Frage. Deshalb
dient der Vaterschaftstest vor allem der persönlichen
Gewissheit und Orientierung. Immerhin attestierte das
Testmagazin den Wissenschaftlern der humatrix AG besondere
Akribie bei der Testdurchführung als einziges
Labor hatten die Frankfurter Wissenschaftler 22 statt
der üblichen 12 Identitätsmerkmale, sogenannte
Loci, analysiert und zur Vaterschaftsfeststellung gegenübergestellt.
Zu einer weiteren unverständlichen Abwertung verführte
die Tester schließlich die Tatsache, dass privat
in Auftrag gegebene Abstammungstests auch ohne Zustimmung
der Mutter durchgeführt werden. Unbeachtet lässt
die Ökotest-Redaktion dabei ein aktuelles Urteil des
Münchner Landgerichts (AZ: 17 HK O 344/03). Nach
diesem besteht ein anerkennenswertes Interesse des
möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung
durch einen wenig belastenden heimlichen Vaterschaftstest
zu klären
Ein heimlicher Abstammungstest sei
selbst für das Wohl des Kindes besser als eine gerichtlich
erzwungene Klärung der Vaterschaft, so das
Urteil des Gerichts. Werden die Proben (z.B. Mundschleimhautabstrich)
für einen privaten Vaterschaftstest unter Aufsicht
eines Dritten (z.B. Hausarzt) entnommen, so ist das Ergebnis
des Tests auch gerichtsverwertbar. Das darauffolgende
Analyseverfahren ändert sich dabei nicht.
Die in Frankfurt ansässige humatrix AG hat sich
auf die Analyse der menschlichen DNA spezialisiert. Im
Leistungsportfolio befinden sich außerdem die Risikoabschätzung
genetisch bedingter Krankheiten und die Identifizierung
von DNA-Fingerprints (genetischer Fingerabdruck) im Auftrag
der Landeskriminalämter, z.B. zur Täter- oder
Opferidentifikation.